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Arthrosebehandlung mit Hyaluronsäure

Unter Arthrose versteht man eine Verschleißerkrankung des Gelenkknorpels. In ihrem Verlauf kommt es zu zeitweiligen Entzündungsphasen, wobei viele wichtige Gelenkstrukturen wie Gelenkkapsel, Knochen und Bänder und die Gelenkinnenhaut in einen komplexen Zerstörungsprozess einbezogen werden. Die Entzündungsprozesse werden u.a. gesteuert von den körpereigenen entzündungfördernden Enzymen.

Durch gezielte therapeutische Maßnahmen kann dieser Entzündungs- und Umbauprozess gestoppt und die drohende Gelenkversteifung mit massiven Beschwerden und Beweglichkeitseinbußen verhindert werden.

Nach sorgfältiger Diagnostik des Ausmaßes der Gelenkschädigung wird zunächst versucht, festgestellte Fehlbelastungen wie Übergewicht, Beinlängenunterschiede oder Fußfehlformen zu behandeln oder auszugleichen.

Es folgt eine gezielte lokale oder auch medikamentöse entzündungshemmende und schmerzlindernde Therapie. Zusätzlich kann eine Injektionsbehandlung mit Hyaluronsäure zur Anwendung kommen.

Hyaluronsäure:

Die Therapie mit der intraartikulären Injektion von Hyaluronsäure garantiert als besonderes Qualitätsmerkmal eine direkte und nachprüfbare Beeinflussbarkeit der beschädigten Knorpelstruktur. Es handelt sich hier um einindustriell hergestelltes Synthese-Produkt, wie es auch in natürlicher Weise in unserem Körper an vielen Stellen vorkommt und u. a. von den Knorpelzellen und den Zellen der Gelenkkapsel-Innenschicht als Puffer und Gleitfilm für den Gelenkknorpel produziert wird.

Üblicherweise werden 3-5 Injektionen jeweils in wöchentlichem Abstand vorgenommen, bei Bedarf kann die Injektionsserie nach 6-12 Monaten gefahrlos wiederholt werden.

Aus Sicht der gesetzlichen Krankenkassen ist diese Therapie nicht medizinisch notwendig und wirtschaftlich.

Die Abrechnung erfolgt nach der gültigen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ), keine Kassenleistung.